Montag, 14. April 2008

Fortdauernde Kriegsgefahr

Atomstreit: Experten halten Militäreinsatz gegen Iran für nicht ausgeschlossen

MOSKAU, 14. April (RIA Novosti). Wenn sich die Wirtschaftssanktionen im Atomstreit mit Iran als unwirksam erweisen, kann sich die Weltgemeinschaft laut Experten vom "Luxemburger Forum für die Abwendung einer Atomkatastrophe" für einen Militäreinsatz gegen den Mullah-Staat entscheiden.
"Wird der Wirtschaftsdruck unwirksam, werden militärische Sanktionen verhängt", sagte der Präsident des Forums, Wjatscheslaw Kantor, am Montag am Rande einer Forumssitzung in Moskau. Militärische Maßnahmen gegen Iran würden in dem Fall dem Völkerrecht entsprechen, sagte er. Derartige Maßnahmen würden nämlich "gegen gemeinsame Gefahrenquellen" ergriffen.
Das "Luxemburger Forum für die Abwendung einer Atomkatastrophe" ist eine Internationale Konferenz, die sich der Nichtweiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen widmet. Die erste Sitzung fand im Mai vergangenen Jahres statt.
Iran steht wegen seines Atomprogramms unter starkem Druck. Die Vereinten Nationen befürchten, dass der Nahoststaat heimlich an Atomwaffen baut, und fordern von ihm die Einstellung der Urananreicherung und einen Stopp des Raketenprogramms. Der Weltsicherheitsrat verabschiedete bereits drei Resolutionen, die Sanktionen gegen Iran beinhalteten. Trotzdem lehnt die Regierung in Teheran die Forderungen der Weltgemeinschaft ab.
Die jüngste Iran-Resolution wurde am 3. März verabschiedet. Sie sieht unter anderem Reisebeschränkungen für iranische Atomexperten, sowie die Sperrung von Konten einiger iranischer Firmen und Banken vor. Außerdem sollen die Gütertransporte nach und aus Iran inspiziert werden.
Teheran wurden 90 Tage gewährt, um die Forderungen zu erfüllen. Parallel zu der neuen UN-Resolution gaben die fünf Vetomächte des Weltsicherheitsrats (USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien) sowie Deutschland eine Sondererklärung ab, in der sie sich für eine friedliche Lösung des Streits um das iranische Atomprogramm und für weitere Verhandlungen einsetzten.

Samstag, 5. April 2008

Steinigung im iranischen Recht

Aus dem iranischen Strafgesetzbuch (Quelle www.igfm.de):

Art. 101 - Der religiöse Richter soll die Bevölkerung vom Zeitpunkt der Vollstreckung einer hadd-Strafe unterrichten; bei der Vollstreckung der hadd-Strafe muß eine Anzahl von Gläubigen anwesend sein, die nicht weniger als drei betragen darf.

Art. 102 - Bei der Steinigung wird der Mann bis unter den Gürtel und die Frau bis unter die Brust in eine Grube eingegraben. Dann wird die Steinigung vollstreckt.

Art. 104 - Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, daß die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird und auch nicht so klein, daß man sie nicht mehr als Stein ansehen kann.

Art. 105 - Der religiöse Richter kann bei Rechten Gottes und Rechten der Menschen nach seinem Wissen verfahren und göttliches Recht anwenden. Er muß angeben, worauf sich sein Wissen gründet. Bei Rechten Gottes hängt die Vollstreckung nicht von dem Begehren einer Person ab. Bei Rechten von Menschen ist dagegen die Vollstreckung der hadd-Strafe von dem Begehren des Rechtsinhabers abhängig.

Mittwoch, 6. Februar 2008

Russland erstmals "beunruhigt"

ZitatAnfang: Russland beunruhigt über Irans Langstreckenrakete

MOSKAU, 06. Februar (RIA Novosti). Der jüngste Raketentest in Iran hat bei Moskau Besorgnis erregt.
Die Versuche Irans, eine Rakete mit einer Reichweite von 4 000 Kilometern zu bauen, beunruhigen Russland, sagte der stellvertretende Außenminister Alexander Lossjukow am Mittwoch in Moskau.
Er verwies darauf, dass gegen Iran weiterhin der Verdacht bestehe, an Atomwaffen zu bauen. Langstreckenraketen seien eine der Komponenten der Atomwaffen. "Natürlich erregt das Besorgnis", sagte Lossjukow.
Am vergangenen Montag hatte Iran nach Angaben heimischer Medien eine Rakete erfolgreich getestet, die in der Lage ist, Satelliten auf eine Erdumlaufbahn zu bringen. Laut Experten zeugt der Teststart davon, dass Iran kurz davor steht, ballistische Langstreckenraketen zu bauen. ZitatENDE

Kommentar

Schade, dass Russland erst dann "beunruhigt" ist, wenn Raketenreichweiten groß genug sind, um Russland zu erreichen. Spätestens von nun an sollte Russland Lieferungen von Militär- und Nukleartechnik an den Iran von Friedlichkeitsgarantien und Kontrollmöglichkeiten abhängig machen. Russlands Wirtschaftsbeziehungen mit Teheran gleichen im Moment einem Spiel mit dem Feuer.

-msr-

Donnerstag, 24. Januar 2008

Russischer Kommentar zum Resolutionsentwurf

Iran-Resolution trägt Handschrift Russlands

MOSKAU, 24. Januar (Pjotr Gontscharow, RIA Novosti). Die Sechser-Gruppe zu Iran (UN-Vetomächte plus Deutschland) haben endlich einen neuen Resolutionsentwurf gegen Iran vereinbart.
Erstaunlich ist: Der Resolutionsentwurf wurde im völligen Konsens angenommen. Mehr noch: Im Grunde war es ein russischer Resolutionsentwurf - ein Entwurf, den zuletzt der russische Außenminister Sergej Lawrow vehement durchdrückte. Man erinnere sich zum Beispiel an sein Treffen mit Israels Außenministerin Zipi Livni, das kurz vor den Iran-Konsultationen in Berlin stattfand. Auf Livnis Aufforderung, "standhaft zu bleiben" bei der Erörterung von Sanktionen gegen Iran, antwortete Lawrow in der ihm eigenen Art: Moskau setze sich eben "standhaft" für eine Erweiterung der Zusammenarbeit zwischen Iran und der IAEO ein.
Auffallend ist deshalb der Umstand, dass ausgerechnet Iran den Entwurf beanstandete, genauer gesagt dessen Präsident Mahmud Ahmadinedschad.
Dabei berücksichtigt der Entwurf der künftigen Resolution nicht einfach den offenkundigen Fortschritt in den Beziehungen zwischen Iran und der IAEO bei der Klärung der noch verbleibenden Fragen. Sergej Lawrow zufolge ist der Entwurf auf eine Weise vorbereitet worden, die es möglich macht, beliebige Handlungen im UN-Sicherheitsrat ausschließlich auf die Unterstützung der IAEO zu richten. Anders ausgedrückt wird die Priorität bei der Lösung des iranischen Nuklearproblems der IAEO zugesprochen, worauf Moskau schon immer bestanden hatte und wonach Teheran beharrlich strebte.
Die im Entwurf als Zusatz zur Resolution 1747 vorgesehenen Maßnahmen der "Einwirkung auf Iran" haben nicht den Charakter von harten Sanktionen, sondern sind als Aufforderungen an alle Länder formuliert, "Wachsamkeit" zu üben bei der Entwicklung der Beziehungen zu Iran, um nicht unversehens den Atomsperrvertrag zu übergehen.
Schließlich sieht der Entwurf der neuen Resolution auch die Möglichkeit vor, direkte Verhandlungen Irans mit den sechs Staaten der Iran-Gruppe zu beginnen - einschließlich der USA. (Bislang verhandeln die drei europäischen Staaten Frankreich, Deutschland und Großbritannien). Die Verhandlungen sollen nicht nur die Lösung des Atomstreits mit Iran und die praktische Gewährleistung seiner Rechte für die Entwicklung der friedlichen Kernenergie betreffen, sondern auch darauf gerichtet sein, die Wirtschaftszusammenarbeit mit Iran im Atombereich auszubauen sowie eine Lösung der regionalen Konflikte in Nahost herbeizuführen.
Man sollte meinen, besser kann es gar nicht sein. Dennoch bezeichnete Ahmadinedschad den Beschluss der Sechser-Gruppe als "irrtümlich". Wohl deshalb, weil Teheran den Atomstreit als "abgeschlossen" ansieht.
Diese kleine Demarche Irans ist erst recht erstaunlich in Anbetracht jener Situation, die der Erörterung des Resolutionsentwurfs vorausging. Im Grunde trat nur Moskau gegen die Verhärtung der Sanktionen auf. Selbst die Position von China war nicht ganz klar. Es war wohl kein Zufall, dass Irans Atom-Unterhändler Said Dschalili nach seinem kurz vor den Konsultationen in Berlin durchgeführten Peking-Besuch der Frage auswich, welche Position die chinesische Seite zu eventuellen Sanktionen des US-Sicherheitsrates beziehen werde.
Mit Sicherheit ist der erreichte Konsens das Ergebnis, dass die übrigen fünf Staaten Moskau entgegenkamen. Das ist zum Beispiel daran zu sehen, wie Washington und die deutschen Gastgeber die Ergebnisse der Konsultationen kommentierten. Deutschlands Außenminister Frank-Walter Steinmeier sagte, die sechs hätten Iran die Hand gereicht unter der Bedingung, dass es in die Zusammenarbeit einwillige. Nach Meinung des US-Außenministeriums dagegen zeugen die in Berlin erzielten Vereinbarungen von der Verstärkung der Isolierung Irans und vom Fiasko seiner Versuche, das "Sextett zu Iran" zu spalten. Diese Vereinbarungen "senden Iran ein unmissverständliches Signal, dass es die Forderungen der Resolutionen des US-Sicherheitsrates zu erfüllen hat".
Wahrscheinlich verliefen die Konsultationen doch nicht so problemlos, wie jetzt ihre Ergebnisse annehmen lassen. Klar ist, dass die russische Delegation, in erster Linie Lawrow, für einen solchen Entwurf ernsthaft kämpfen musste.
Klar ist ferner, dass der angenommene Resolutionsentwurf im Grunde genommen einen großen Vertrauenskredit darstellt. Dabei nicht so sehr für Teheran, als vielmehr für Moskau. Es ist freilich nicht bekannt, welche Argumente hierbei der russische Minister am Verhandlungstisch führte. Bekannt ist dagegen, dass nun die Rechnung nicht nur Teheran präsentiert wird, wenn es sich auch diesmal weigert, den Forderungen der vorherigen Resolutionen über die Aussetzung der Uranaufbereitung nachzukommen.
Der Entwurf der neuen Resolution ist trotz all seiner äußeren Liberalität gar nicht so harmlos. Er gleicht einer "aufgeschobenen Strafe". Es ist noch unklar, was besser ist: eine Verhärtung der Sanktionen oder diese Iran angebotene Chance. Für eine gewährte (und versäumte) Möglichkeit wird nachher wie immer eine besondere Verantwortung auferlegt.

Die Meinung des Verfassers muss nicht mit der von RIA Novosti übereinstimmen.